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Autohaus Fischer GmbH & Co KG

Thomas Walch Straße 31
6460 Imst
Tirol

Tel: 0541266262
E-Mail: info@autohausfischer.at

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Öffnungszeiten

Werkstatt
Mo, Di, Mi, Do : 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:45
Fr : 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30
Teile/Zubehör
Mo, Di, Mi, Do : 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
Fr : 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30
WerkstattWerkstatt
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Ihr Finanzierungsschutz

damit Ihre Mobilität auch in schwierigen Zeiten garantiert bleibt. 

Weil das Leben nicht immer nach Plan verläuft ...
Unvorhergesehene Ereignisse wie Ableben, längere Krankheit oder unverschuldete Arbeitslosigkeit können das Haushaltsbudget schnell sprengen und somit die Fortsetzung Ihrer Zahlungs-Verpflichtungen (Finanzierungsrate) gefährden bzw. unangenehme Folgen für Ihre Hinterbliebenen haben.

Absicherung für Ihre Kfz-Finanzierung
Mit unserem Finanzierungsschutz können Sie sich gut absichern. Egal, ob Kredit oder Leasing – Die Versicherung übernimmt Ihre fälligen Finanzierungsraten bzw. den offenen Finanzierungssaldo. Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten und erfahren Sie weitere Details rund um den Finanzierungsschutz. 

Wählen Sie Ihr persönliches Paket

Bietet Ihren Hinterbliebenen eine Absicherung im Ablebens-Fall.

Die Rundum-Absicherung für gängige Sorgenfälle:

  • Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall)
  • Arbeitslosigkeit
  • Ableben

Was bedeutet das für Sie?

Sichern Sie sich ab.

Im Ablebensfall wird die Restschuld1 inkl. Restwert2 zur Gänze bis max. € 75.000 beglichen.

Werden Sie...

  • durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig (auch berufs- oder erwerbsunfähig) bzw.
  • unverschuldet arbeitslos3

übernimmt die Versicherung Ihre monatliche Finanzierungsrate bis max. € 1.500 monatlich4.

Ihre Vorteile...

...im Überblick.

  • Absicherung der Finanzierung
  • Schutz vor möglichen finanziellen Engpässen
  • Erhalt des Fahrzeuges
  • Übernahme der Restschuld im Ablebensfall
  • Übernahme der monatlichen Rate bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit

Und zusätzlich...

...noch mehr Schutz für Sie und Ihre Liebsten.

  • Einfacher Abschluss ohne Gesundheitscheck
  • Vorerkrankungen sind grundsätzlich versicherbar
  • Faire und altersneutrale Prämie je nach Laufzeit und Finanzierungsrate
  • Möglichkeit erneuter Leistung bei wiederholter Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit 

Unsere Leistungen...

...im Überblick.

Sofern die Voraussetzungen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere die Warte- und Karenzzeiten) erfüllt sind:

Ableben: 12/24-Regel*
Leistung: Einmalige Übernahme der Restschuld**

Arbeitsunfähigkeit: 12/24-Regel* / 1 Monat Karenzzeit***
Leistung: Übernahme der mtl. Finanzierungsrate bis max. 12 Monate

Arbeitslosigkeit: 3 Monate Wartezeit ****/ 1 Monat Karenzzeit ***
Leistung: Übernahme der mtl. Finanzierungsrate bis max. 12 Monate

Downloads

 

Den Folder zum Produkt finden Sie hier.


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Sie haben Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen zum Finanzierungsschutz erhalten Sie bei Ihrem Hyundai Partner oder bei

Bankhaus Denzel AG
Tel.: +43-1-515 07-0
E-Mail: vertrieb@denzelbank.at
Erdbergstraße 189, 1030 Wien

Individuelle Finanzierung...

...für maximale Flexibilität & Sicherheit.

Dank der neuen individuellen Finanzierung von Hyundai bestimmen Sie die Anzahlungshöhe und Laufzeit selbst. So können Sie Ihr Auto einfach und flexibel über 4 Jahre finanzieren.

Finanzierung kennen lernen

1offener Finanzierungssaldo zum Ablebenszeitpunkt
2falls Schlussrate vereinbart
3Kündigung durch den Arbeitgeber, einvernehmliche Auflösung, berechtigter vorzeitiger Austritt, Unternehmensschließung bei Konkurs
4max. 12 Monate lang

*12/24-Regel (Arbeitsunfähigkeit / Ableben): Bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, die 12 Monate vor Abschluss des Versicherungsvertrages behandelt oder beraten wurden, sind erst nach Ablauf von 24 Monaten versichert.
**offener Finanzierungssaldo zum Ablebenszeitpunkt
***Karenzzeit: Zeitraum, der bei Eintritt eines Schadenfalls verstreichen muss, bevor erstmalig eine Leistung erbracht wird.
****Wartezeit (Arbeitslosigkeit): Zeitraum, der nach Abschluss des Versicherungsvertrages verstreichen muss, bis Versicherungsschutz besteht.

 

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